Im Oktober lief die Leitlinie zur „Diagnostik und Therapie der Venenthrombose und der Lungenembolie“ ab. Die Leitlinie wurde im Jahr 2015 von der Deutschen Gesellschaft für Angiologie – Gesellschaft für Gefäßmedizin unter Vorsitz der Frankfurter Gefäßmedizinerin Prof. Dr. Viola Hach-Wunderle erarbeitet und von der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) mit der Evidenzstufe S2K, also als einheitlicher Konsens unter Fachexperten, veröffentlicht.

Das Prinzip der Evidenzbasierten Medizin ist der Anspruch, dass Therapieentscheidungen auf Basis aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse getroffen werden. Es handelt sich um eine relativ junge Entwicklung, die sich aber inzwischen durchgesetzt hat. Eine wesentliche Säule der Evidenzbasierten Medizin ist in Deutschland der Leitlinienkatalog der AWMF. In diesem Verein sind über 180 Fachgesellschaften zusammengefasst, die sich anhand einheitlicher Maßgaben der Entwicklung von krankheitsbild- und diagnosebezogenen Leitlinien widmen. Gemäß der Vorgaben der AWMF und dem Anspruch der Evidenzbasierten Medizin verlieren diese Leitlinien nach fünf Jahren ihre Gültigkeit und werden entweder überarbeitet, oder durch erweiterte Leitlinien abgelöst.

Die nunmehr abgelaufene Leitlinie zur Venenthrombose wird seit Februar 2020 durch die Deutsche Gesellschaft für Angiologie – Gesellschaft für Gefäßmedizin (DGA) überarbeitet. Die Regensburger Angiologin Prof. Dr. Birgit Linnemann koordiniert die Aktualisierung der Leitlinie, die voraussichtlich im Frühjahr 2022 abgeschlossen sein wird.

Download:

Maßgebliche Leitlinie zur Venenthrombose abgelaufen